Background Image
Previous Page  21 / 84 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 21 / 84 Next Page
Page Background

Seite 21

Informationsblatt 29 April 2018

Mitgliederversammlung

ist bereit, dies zu koordinieren, wir als Mitglieder der HSG

müssen zunächst aus unseren Reihen geeignete Angebote

machen, so gewinnen wir Zeit, können die Schließung des

Museums und seine veränderte Arbeitsweise zunächst 2018

und 2019 kompensieren, das Stammpublikum an uns weiter

binden. Es bieten sich Veranstaltungen zu kulturgeschichtli-

chen Themen an. Schwerpunkte sollten wie bisher ägäische

Kulturen und ihr Umfeld, die Bronzezeit und natürlich auch

das Wirken Schliemanns sein. Ein Diskurs bestimmter The-

men von der Antike bis in die Gegenwart würde nicht schaden

(Stichwort „Politische Bildung“, Fördermöglichkeiten?). Der

Ausbau des Netzwerkes mit ersichtlicher Beteiligung der HSG

ist eine weitere wichtige Aufgabe:

Veranstaltungen mit anderen Partnern: Voss, Winckelmann,

Museen mit bronzezeitlichen Sammlungen etc. Ich denke,

dass man auch dort einer Zusammenarbeit nicht abgeneigt

sein wird, die Probleme aller sind fast identisch, wenn ich z.

B. an die Neubrandenburger Sammlungen denke. Die kon-

krete Gestaltung und Planung dieser Arbeit muss in Zukunft

Gegenstand der Vorstandstätigkeit sein. Vorschläge dazu sind

gern willkommen. Die Gestaltung von Kolloquien, Sonder-

ausstellungen etc. sind weitere Beispiele. Auch die langfristi-

ge Vorbereitung des 200. Geburtstages Schliemanns 2022 ist

eine große, bereits jetzt anzugehende Arbeit. Die vorhandenen

Mittel der HSG sind in der Zukunft für diese Zwecke

einzusetzen. Letztlich zielt diese Arbeit auf die Verbreitung

von kulturgeschichtlichem historischemWissen und die Errei-

chung öffentlicher Kenntnisnahme. Dem dient der Beschlus-

sentwurf Nr. 2, der Ihnen vorliegt:

„Die Mitgliederversammlung der HSG beschließt: Die Ein-

nahmeüberschüsse von 2016 in Höhe 16.434.07

werden für

die weitere wissenschaftliche Arbeit der HSG verwendet. Dazu

gehöret u.a. die Organisation der Vorträge und deren Finan-

zierung“

(bereits 2016 hatten wir in einem analogen Beschluss

die Umwidmung der Rücklagen beschlossen.).

2. Die Gestaltung der neuen Dauerausstellung soll durch die

HSG getragen werden. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung

von Herrn Dr. Witte soll die inhaltliche Feinkonzeption erar-

beiten. Als Mitarbeiter wurden in einer Vorstandsdiskussion

bereits Dr. Bölke, Herr Dr. Mühlenbruch und Frau Undine

Haase genannt. Dieser Personenkreis verfügt nicht nur über

das notwendige Fachwissen, sondern kennt auch genau die

vorhandenen Artefakte. Die Einzelheiten sind in einer Verein-

barung mit dem Träger noch zu klären. Grundsätzlich wurde

hier Zustimmung signalisiert (Protokoll vom 17. 07. 2017). In

einer Pressemitteilung im Nordkurier vom 17. 07. 2017 infor-

mierte Herr Brandhorst, kaufmännischer Leiter der drei in

der MuSeEn gGmbH zusammengefassten Museen, dass vom

Bund 206.000

, vom Land 88.000

, von der HSG 20.000

und von der GmbH Wirtschaftsförderung Mecklenburgische

Seenplatte 176.000

an Fördermitteln (insgesamt 490.000

)

kommen werden. Dies wurde auch mündlich und in einem Ge-

sprächsprotokoll nochmals bestätigt.

Beschlussvorlage Nr. 1:

„Die Mitgliederversammlung der

HSG beschließt: Die Heinrich-Schliemann-Gesellschaft An-

kershagen e.V. beteiligt sich mit 20.000

an der neuen Dau-

erausstellung unter der Voraussetzung, dass der Vorstand der

HSG in die inhaltliche Erarbeitung der Konzeption einbezo-

gen wird.“

3. Der Vorstand muss mit dem Träger bzw. dem HSM Details

der praktischen Zusammenarbeit klären. Letzteres ist bereits

auf den Weg gebracht. Dabei geht es auch um die Frage, in-

wieweit wir personell die Arbeit im HSM unterstützen kön-

nen und wollen, bei Sonderausstellungen, Veranstaltungen

des Museums, Führungen. Das betrifft praktisch die konkrete

Arbeit im Museum, die wir weiterhin unterstützen wollen. Es

ist die konkrete Unterstützung für Frau Haase und das HSM,

die wir anbieten. Dem dient die Beschlussvorlage Nr.5:

„Der Vorstand der HSG wird ermächtigt, eine rechtskräftige

Vereinbarung mit dem Träger des HSM zu Fragen der Zusam-

menarbeit und der gemeinsamen Nutzung von Eigentum der

HSG und des HSM abzuschließen.“

Ziel ist eine vom Landrat und der HSG unterzeichnete Ver-

einbarung. Eigentumsfragen müssen in einzelnen Details

noch geklärt werden (Leihgaben, Besitzverhältnisse zwischen

HSM und HSG).

4. Die skizzierten Gedanken bedeuten eine inhaltliche Neu-

orientierung der Heinrich-Schliemann-Gesellschaft. Die Sat-

zung definiert im § 2 die Förderung der wissenschaftlichen

Arbeit und Forschung im HSM als unser Hauptanliegen.

Jetzt steht die Aufgabe, uns selbst als eine Gesellschaft von

Wissenschaftlern und interessierten Laien zu betrachten, die

(wissenschaftliche) Ziele verfolgt, die bisher zu den Aufgaben

des HSM gehört haben. Diese Wandlung bedeutet eine große

Herausforderung. Ich denke, wir sollten versuchen, uns ihr zu

stellen. Wissenschaftliche Arbeit und populärwissenschaftli-

che Vermittlung von Wissen mit dem Schwerpunkt der The-

men, die mit Heinrich Schliemann verbunden sind, können

uns auch in Zukunft verbinden. Die Unterstützung des Mu-

seums ist dann nur ein Aspekt unter anderen. Nach dem 200.

Geburtstag von Heinrich Schliemann können wir weiter ent-

scheiden. Dieses Datum 2022 sollte zunächst eine Zeitspanne

markieren, in der wir mit eigener Aktivität und mit einem von

uns unterstützten Museum, dessen Gründung und Inhalt wir

als Gesellschaft mitbestimmt haben, einen wichtigen Beitrag

zur kulturgeschichtlichen Bildung leisten können. Dazu brau-

chen wir eine neue Satzung und auch einen erneuerten Vor-

stand, in dem insbesondere auch jüngere Wissenschaftler und

kulturgeschichtlich interessierte Personen aktiv sind. Das be-

deutet keine Herabwürdigung der Arbeit der bisherigen Vor-

standsmitglieder, ganz im Gegenteil, wir sollten uns bei allen

bedanken. Ohne ihre Arbeit gäbe es das heutige Museum und

die Gesellschaft nicht. Aus diesen Überlegungen resultieren

die Beschlussvorlagen 3 und 4:

Nr. 3:

„Die Mitgliederversammlung beschließt: Im Jahre 2018

finden vorgezogene Neuwahlen des Vorstandes der HSG statt,

weil sich die Beziehungen zwischen dem HSM und der HSG

verändert haben.

Nr. 4:

„Der Vorstand der HSGwird beauftragt, bis zur Neuwahl

2018 eine Überarbeitung der Satzung der HSG vorzulegen.