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Informationsblatt 29 April 2018
Mitgliederversammlung
ist bereit, dies zu koordinieren, wir als Mitglieder der HSG
müssen zunächst aus unseren Reihen geeignete Angebote
machen, so gewinnen wir Zeit, können die Schließung des
Museums und seine veränderte Arbeitsweise zunächst 2018
und 2019 kompensieren, das Stammpublikum an uns weiter
binden. Es bieten sich Veranstaltungen zu kulturgeschichtli-
chen Themen an. Schwerpunkte sollten wie bisher ägäische
Kulturen und ihr Umfeld, die Bronzezeit und natürlich auch
das Wirken Schliemanns sein. Ein Diskurs bestimmter The-
men von der Antike bis in die Gegenwart würde nicht schaden
(Stichwort „Politische Bildung“, Fördermöglichkeiten?). Der
Ausbau des Netzwerkes mit ersichtlicher Beteiligung der HSG
ist eine weitere wichtige Aufgabe:
Veranstaltungen mit anderen Partnern: Voss, Winckelmann,
Museen mit bronzezeitlichen Sammlungen etc. Ich denke,
dass man auch dort einer Zusammenarbeit nicht abgeneigt
sein wird, die Probleme aller sind fast identisch, wenn ich z.
B. an die Neubrandenburger Sammlungen denke. Die kon-
krete Gestaltung und Planung dieser Arbeit muss in Zukunft
Gegenstand der Vorstandstätigkeit sein. Vorschläge dazu sind
gern willkommen. Die Gestaltung von Kolloquien, Sonder-
ausstellungen etc. sind weitere Beispiele. Auch die langfristi-
ge Vorbereitung des 200. Geburtstages Schliemanns 2022 ist
eine große, bereits jetzt anzugehende Arbeit. Die vorhandenen
Mittel der HSG sind in der Zukunft für diese Zwecke
einzusetzen. Letztlich zielt diese Arbeit auf die Verbreitung
von kulturgeschichtlichem historischemWissen und die Errei-
chung öffentlicher Kenntnisnahme. Dem dient der Beschlus-
sentwurf Nr. 2, der Ihnen vorliegt:
„Die Mitgliederversammlung der HSG beschließt: Die Ein-
nahmeüberschüsse von 2016 in Höhe 16.434.07
€
werden für
die weitere wissenschaftliche Arbeit der HSG verwendet. Dazu
gehöret u.a. die Organisation der Vorträge und deren Finan-
zierung“
(bereits 2016 hatten wir in einem analogen Beschluss
die Umwidmung der Rücklagen beschlossen.).
2. Die Gestaltung der neuen Dauerausstellung soll durch die
HSG getragen werden. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung
von Herrn Dr. Witte soll die inhaltliche Feinkonzeption erar-
beiten. Als Mitarbeiter wurden in einer Vorstandsdiskussion
bereits Dr. Bölke, Herr Dr. Mühlenbruch und Frau Undine
Haase genannt. Dieser Personenkreis verfügt nicht nur über
das notwendige Fachwissen, sondern kennt auch genau die
vorhandenen Artefakte. Die Einzelheiten sind in einer Verein-
barung mit dem Träger noch zu klären. Grundsätzlich wurde
hier Zustimmung signalisiert (Protokoll vom 17. 07. 2017). In
einer Pressemitteilung im Nordkurier vom 17. 07. 2017 infor-
mierte Herr Brandhorst, kaufmännischer Leiter der drei in
der MuSeEn gGmbH zusammengefassten Museen, dass vom
Bund 206.000
€
, vom Land 88.000
€
, von der HSG 20.000
€
und von der GmbH Wirtschaftsförderung Mecklenburgische
Seenplatte 176.000
€
an Fördermitteln (insgesamt 490.000
€
)
kommen werden. Dies wurde auch mündlich und in einem Ge-
sprächsprotokoll nochmals bestätigt.
Beschlussvorlage Nr. 1:
„Die Mitgliederversammlung der
HSG beschließt: Die Heinrich-Schliemann-Gesellschaft An-
kershagen e.V. beteiligt sich mit 20.000
€
an der neuen Dau-
erausstellung unter der Voraussetzung, dass der Vorstand der
HSG in die inhaltliche Erarbeitung der Konzeption einbezo-
gen wird.“
3. Der Vorstand muss mit dem Träger bzw. dem HSM Details
der praktischen Zusammenarbeit klären. Letzteres ist bereits
auf den Weg gebracht. Dabei geht es auch um die Frage, in-
wieweit wir personell die Arbeit im HSM unterstützen kön-
nen und wollen, bei Sonderausstellungen, Veranstaltungen
des Museums, Führungen. Das betrifft praktisch die konkrete
Arbeit im Museum, die wir weiterhin unterstützen wollen. Es
ist die konkrete Unterstützung für Frau Haase und das HSM,
die wir anbieten. Dem dient die Beschlussvorlage Nr.5:
„Der Vorstand der HSG wird ermächtigt, eine rechtskräftige
Vereinbarung mit dem Träger des HSM zu Fragen der Zusam-
menarbeit und der gemeinsamen Nutzung von Eigentum der
HSG und des HSM abzuschließen.“
Ziel ist eine vom Landrat und der HSG unterzeichnete Ver-
einbarung. Eigentumsfragen müssen in einzelnen Details
noch geklärt werden (Leihgaben, Besitzverhältnisse zwischen
HSM und HSG).
4. Die skizzierten Gedanken bedeuten eine inhaltliche Neu-
orientierung der Heinrich-Schliemann-Gesellschaft. Die Sat-
zung definiert im § 2 die Förderung der wissenschaftlichen
Arbeit und Forschung im HSM als unser Hauptanliegen.
Jetzt steht die Aufgabe, uns selbst als eine Gesellschaft von
Wissenschaftlern und interessierten Laien zu betrachten, die
(wissenschaftliche) Ziele verfolgt, die bisher zu den Aufgaben
des HSM gehört haben. Diese Wandlung bedeutet eine große
Herausforderung. Ich denke, wir sollten versuchen, uns ihr zu
stellen. Wissenschaftliche Arbeit und populärwissenschaftli-
che Vermittlung von Wissen mit dem Schwerpunkt der The-
men, die mit Heinrich Schliemann verbunden sind, können
uns auch in Zukunft verbinden. Die Unterstützung des Mu-
seums ist dann nur ein Aspekt unter anderen. Nach dem 200.
Geburtstag von Heinrich Schliemann können wir weiter ent-
scheiden. Dieses Datum 2022 sollte zunächst eine Zeitspanne
markieren, in der wir mit eigener Aktivität und mit einem von
uns unterstützten Museum, dessen Gründung und Inhalt wir
als Gesellschaft mitbestimmt haben, einen wichtigen Beitrag
zur kulturgeschichtlichen Bildung leisten können. Dazu brau-
chen wir eine neue Satzung und auch einen erneuerten Vor-
stand, in dem insbesondere auch jüngere Wissenschaftler und
kulturgeschichtlich interessierte Personen aktiv sind. Das be-
deutet keine Herabwürdigung der Arbeit der bisherigen Vor-
standsmitglieder, ganz im Gegenteil, wir sollten uns bei allen
bedanken. Ohne ihre Arbeit gäbe es das heutige Museum und
die Gesellschaft nicht. Aus diesen Überlegungen resultieren
die Beschlussvorlagen 3 und 4:
Nr. 3:
„Die Mitgliederversammlung beschließt: Im Jahre 2018
finden vorgezogene Neuwahlen des Vorstandes der HSG statt,
weil sich die Beziehungen zwischen dem HSM und der HSG
verändert haben.
Nr. 4:
„Der Vorstand der HSGwird beauftragt, bis zur Neuwahl
2018 eine Überarbeitung der Satzung der HSG vorzulegen.