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Informationsblatt 23 Dezember 2011
Mitgliederversammlung
Nach einer hitzigen Debatte in der Mitgliederversammlung
über die Frage „Darf Dr. Bölke als neues Ehrenmitglied der
Gesellschaft auch weiterhin aktives Vorstandsmitglied sein?“
beauftragte der Vorstand der HSG sein Mitglied Professor
Rühle, Rechtsauskunft darüber einzuholen. Die Antwort des
RA Erhardt Langhof lesen Sie in diesem Schreiben.
Klärung des Sachverhaltes
„Aktives Vorstandsmitglied versus Ehrenmitgliedschaft“