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Hamdy-Bey, der am 28. eintraf, gestattete ihm, auf einige Kilometer Entfernung

bis zu den Festungswerken hin nach Nekropolen zu suchen. Außer den Genann-

ten waren in Hissarlik noch die Herrn Prof. Virchow, Waldstein aus Athen, Babin

aus Paris und Geh. Sanitäts-Rath Grempler aus Breslau. In einem Protokolle

wurde festgestellt, daß Hissarlik ein befestigter Wehrort[?], keine Feuer-Nekro-

pole war.

Am 1. April reisten wir mit Hamdy-Bey auf dessen Einladung hin, nach Con-

stantinopel besichtigten [?] die Sidon-Sarkophage und denselben Tag fuhr ich

mit Herrn Dr. Grempler nach Smyrna, wo ich am 4. April anlangte. …“.

Aus diesen Berichten geht bereits die Wichtigkeit der offiziellen Beteili-

gung von Humann an Schliemanns Angelegenheiten hervor. Ganz wesentlich

für das Gelingen des Unternehmens Troia war die Erlangung der Grabungs-

„Concession“ (Genehmigung) und das gute Verhältnis zu Osman Hamdy Bey,

dem Generalkonservator des Osmanischen Reiches. Schliemann scheinen diese

Umstände beim anfänglichen Briefkontakt mit Humann gar nicht bewusst ge-

wesen zu sein, als er ihn lediglich um die Hilfe zur Bereitstellung eines Aufseh-

ers bat, der Grieche ist, aber auch der türkischen Sprache mächtig sei

18

. Im Laufe

der Korrespondenz klärt Humann schließlich Schliemann noch über wesentliche

Aspekte des neuen türkischen Antiken-Gesetzes von 1884 auf und der damit

verbundenen Fundteilung

19

. Alle diese Punkte werden durch folgende durchaus

bereits bekannte Auszüge aus den Briefen verdeutlicht.

Schliemann schreibt am 10. Oktober 1889 an Humann

20

: „… Leider fehlt noch

die Erlaubnis u schreibe ich daher heute an Schöne meinen Brief an den Sta-

atsminister persönlich überreichen und diesen dringend bitten zu wollen Herrn

von Radowitz zu telegraphieren und officielle Instruktion zu geben die Erlaubnis

schleunigst zu erlangen. Ich schreibe Ihnen mit nächster Post u telegraphiere

bei Erhalt der Erlaubnis. …“. Am 25. Oktober 1889 bietet Humann an, sich der

Angelegenheit anzunehmen

21

: „… Ich habe Befehl, nach Constpel zu gehen und

reise morgen. Es soll mir eine große Freude sein, wenn ich dort in Ihrer Conces-

sionsangelegenheit etwas treten kann. …“.

Einen Irrtum in Bezug auf die Fundteilung klärt Humann ebenfalls auf. Am 29.

Januar 1890 schreibt er Schliemann

22

: „… Herr von Radowitz schreibt mir daß

18

BBB 41, 395.

19

s. Kästner 2011, 42 mit Anm. 19.

20

Schulte 1971, 133-134 Nr. 255 A.

21

Schulte 1971, 134 Nr. 256 A.

22

Zavadil 2009, 302-304 Nr. 181.