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Hamdy-Bey, der am 28. eintraf, gestattete ihm, auf einige Kilometer Entfernung
bis zu den Festungswerken hin nach Nekropolen zu suchen. Außer den Genann-
ten waren in Hissarlik noch die Herrn Prof. Virchow, Waldstein aus Athen, Babin
aus Paris und Geh. Sanitäts-Rath Grempler aus Breslau. In einem Protokolle
wurde festgestellt, daß Hissarlik ein befestigter Wehrort[?], keine Feuer-Nekro-
pole war.
Am 1. April reisten wir mit Hamdy-Bey auf dessen Einladung hin, nach Con-
stantinopel besichtigten [?] die Sidon-Sarkophage und denselben Tag fuhr ich
mit Herrn Dr. Grempler nach Smyrna, wo ich am 4. April anlangte. …“.
Aus diesen Berichten geht bereits die Wichtigkeit der offiziellen Beteili-
gung von Humann an Schliemanns Angelegenheiten hervor. Ganz wesentlich
für das Gelingen des Unternehmens Troia war die Erlangung der Grabungs-
„Concession“ (Genehmigung) und das gute Verhältnis zu Osman Hamdy Bey,
dem Generalkonservator des Osmanischen Reiches. Schliemann scheinen diese
Umstände beim anfänglichen Briefkontakt mit Humann gar nicht bewusst ge-
wesen zu sein, als er ihn lediglich um die Hilfe zur Bereitstellung eines Aufseh-
ers bat, der Grieche ist, aber auch der türkischen Sprache mächtig sei
18
. Im Laufe
der Korrespondenz klärt Humann schließlich Schliemann noch über wesentliche
Aspekte des neuen türkischen Antiken-Gesetzes von 1884 auf und der damit
verbundenen Fundteilung
19
. Alle diese Punkte werden durch folgende durchaus
bereits bekannte Auszüge aus den Briefen verdeutlicht.
Schliemann schreibt am 10. Oktober 1889 an Humann
20
: „… Leider fehlt noch
die Erlaubnis u schreibe ich daher heute an Schöne meinen Brief an den Sta-
atsminister persönlich überreichen und diesen dringend bitten zu wollen Herrn
von Radowitz zu telegraphieren und officielle Instruktion zu geben die Erlaubnis
schleunigst zu erlangen. Ich schreibe Ihnen mit nächster Post u telegraphiere
bei Erhalt der Erlaubnis. …“. Am 25. Oktober 1889 bietet Humann an, sich der
Angelegenheit anzunehmen
21
: „… Ich habe Befehl, nach Constpel zu gehen und
reise morgen. Es soll mir eine große Freude sein, wenn ich dort in Ihrer Conces-
sionsangelegenheit etwas treten kann. …“.
Einen Irrtum in Bezug auf die Fundteilung klärt Humann ebenfalls auf. Am 29.
Januar 1890 schreibt er Schliemann
22
: „… Herr von Radowitz schreibt mir daß
18
BBB 41, 395.
19
s. Kästner 2011, 42 mit Anm. 19.
20
Schulte 1971, 133-134 Nr. 255 A.
21
Schulte 1971, 134 Nr. 256 A.
22
Zavadil 2009, 302-304 Nr. 181.