Seite 24 Informationsblatt 30 Februar 2019
Beiträge und Berichte
dem Amt im Jahre 2017 die freiwerdende Leiterstelle nicht
wieder mit einem Wissenschaftler zu besetzen und sie sogar
ersatzlos zu streichen. Persönliche Gespräche mit dem Landrat
und schriftliche Einsprüche und Proteste des Vorstandes beim
Kultusministerium machten sich erforderlich. Die negative
Entscheidung des Landrates konnte zwar nicht mehr rückgän-
gig gemacht werden, hatten aber offenbar, auch dank eines
Memorandums der Leibniz-Sozietät, ein Umdenken bei den
übergeordneten Kulturverantwortlichen im Kreis, Land und
Bund zur Folge, das sich in der letzten Zeit positiv auf das Mu-
seum und die Zusammenarbeit mit der HSG ausgewirkt hat.
Lieber Rainer, Du hast als Vorsitzender unserer HSG während
Deiner 19-jährigen Amtszeit einen sehr großen persönlichen
Anteil beim erfolgreichen Aufbau unseres HS-Museums zu ei-
ner international anerkannten Forschungsstätte. Dafür danken
wir Dir und deshalb ehren wir Dich heute mit der höchsten Aus-
zeichnung, die die HSG zu vergeben hat.
§ 1 Zweck
Die Heinrich-Schliemann-Medaille dient der Würdigung
hervorragender Leistungen von Personen, Personengruppen
oder Institutionen die sich in besonderemMaße in der Schlie-
mann-Forschung, der Entwicklung der Heinrich-Schliemann
Gesellschaft, um die Förderung des Heinrich-Schliemann-
Museums oder auf dem Gebiete der Archäologie oder der
historischen Forschung verdient gemacht haben.
§ 2 Vergabezeitraum
Die Heinrich Schliemann-Medaille wird in der Regel alle
vier Jahre vergeben.
§ 3 Antragstellung
Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der Heinrich-
Schliemann-Gesellschaft e.V. und der Leiter oder die Leite-
rin des Heinrich-Schliemann-Museums Ankershagen.
Der Antrag ist in Schriftform mit einer ausführlichen Be-
gründung und biografischen Angaben über den Auszuzeich-
nenden einzureichen.
§ 4 Entscheidung über die Vergabe
Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Der Jury gehören an:
-
der Vorsitzende oder die Vorsitzende der HSG
-
zwei weitere durch die Mitgliederversammlung gewählte
sachkundige Persönlichkeiten
Die Jury entscheidet über die Vergabe durch einfache Stim-
menmehrheit.
Die Auslobung der Medaille erfolgt unter Ausschluss des
Rechtsweges.
§ 5 Vergabe
Über Zeitpunkt und Ort der Vergabe entscheidet der Vorstand
der HSG.
Die Auszeichnung mit der Heinrich-Schliemann-Medaille
erfolgt durch die Übergabe der Medaille und einer Urkunde.
Sie ist nicht mit einer finanziellen Zuwendung verbunden.
In § 12 der Satzung ist die Vergabe der Heinrich-Schliemann-
Medaille festgeschrieben.
Dieses Statut tritt am 9. September 2018 in Kraft.
Statut zur Vergabe der Heinrich Schliemann-Medaille
durch die Heinrich-Schliemann-Gesellschaft e.V.
Auf der Mitgliederversammlung wurden drei Ehrenmitglieder er-
nannt: Dr. Wilfried Bölke, Dr. Klaus Goldmann und Gerhard Pohl-
an. Die Würdigung dieser drei Persönlichkeiten erfolgte im Bericht
von Rainer Hilse (s. in diesem Informationsblatt).
Auf ihrer Reise nach Kiel zum Virchow-Kolloquium (anläss-
lich des 80. Geburtstages unseres Mitgliedes Professor Christian
Andree) besuchten Sybille Galka und Reinhard Witte im Pflege-
heim Neumünster Dr. Klaus Goldmann und konnten ihm dort die
Ehrenurkunde überreichen.
Ehrenmitglieder der Heinrich-Schliemann-Gesellschaft
Übergabe der Ehrenurkunde an Dr. Klaus Goldmann durch Dr. Reinhard Witte
am 30. November 2018 im Pflegeheim Neumünster (zu sehen ist auch Frau
Goldmann)
Übergabe der Ehrenurkunde an Dr. Bölke und Gerhard Pohlan durch Rainer
Hilse am 9. September 2018 in Ankershagen