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Seite 24 Informationsblatt 30 Februar 2019

Beiträge und Berichte

dem Amt im Jahre 2017 die freiwerdende Leiterstelle nicht

wieder mit einem Wissenschaftler zu besetzen und sie sogar

ersatzlos zu streichen. Persönliche Gespräche mit dem Landrat

und schriftliche Einsprüche und Proteste des Vorstandes beim

Kultusministerium machten sich erforderlich. Die negative

Entscheidung des Landrates konnte zwar nicht mehr rückgän-

gig gemacht werden, hatten aber offenbar, auch dank eines

Memorandums der Leibniz-Sozietät, ein Umdenken bei den

übergeordneten Kulturverantwortlichen im Kreis, Land und

Bund zur Folge, das sich in der letzten Zeit positiv auf das Mu-

seum und die Zusammenarbeit mit der HSG ausgewirkt hat.

Lieber Rainer, Du hast als Vorsitzender unserer HSG während

Deiner 19-jährigen Amtszeit einen sehr großen persönlichen

Anteil beim erfolgreichen Aufbau unseres HS-Museums zu ei-

ner international anerkannten Forschungsstätte. Dafür danken

wir Dir und deshalb ehren wir Dich heute mit der höchsten Aus-

zeichnung, die die HSG zu vergeben hat.

§ 1 Zweck

Die Heinrich-Schliemann-Medaille dient der Würdigung

hervorragender Leistungen von Personen, Personengruppen

oder Institutionen die sich in besonderemMaße in der Schlie-

mann-Forschung, der Entwicklung der Heinrich-Schliemann

Gesellschaft, um die Förderung des Heinrich-Schliemann-

Museums oder auf dem Gebiete der Archäologie oder der

historischen Forschung verdient gemacht haben.

§ 2 Vergabezeitraum

Die Heinrich Schliemann-Medaille wird in der Regel alle

vier Jahre vergeben.

§ 3 Antragstellung

Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der Heinrich-

Schliemann-Gesellschaft e.V. und der Leiter oder die Leite-

rin des Heinrich-Schliemann-Museums Ankershagen.

Der Antrag ist in Schriftform mit einer ausführlichen Be-

gründung und biografischen Angaben über den Auszuzeich-

nenden einzureichen.

§ 4 Entscheidung über die Vergabe

Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Der Jury gehören an:

-

der Vorsitzende oder die Vorsitzende der HSG

-

zwei weitere durch die Mitgliederversammlung gewählte

sachkundige Persönlichkeiten

Die Jury entscheidet über die Vergabe durch einfache Stim-

menmehrheit.

Die Auslobung der Medaille erfolgt unter Ausschluss des

Rechtsweges.

§ 5 Vergabe

Über Zeitpunkt und Ort der Vergabe entscheidet der Vorstand

der HSG.

Die Auszeichnung mit der Heinrich-Schliemann-Medaille

erfolgt durch die Übergabe der Medaille und einer Urkunde.

Sie ist nicht mit einer finanziellen Zuwendung verbunden.

In § 12 der Satzung ist die Vergabe der Heinrich-Schliemann-

Medaille festgeschrieben.

Dieses Statut tritt am 9. September 2018 in Kraft.

Statut zur Vergabe der Heinrich Schliemann-Medaille

durch die Heinrich-Schliemann-Gesellschaft e.V.

Auf der Mitgliederversammlung wurden drei Ehrenmitglieder er-

nannt: Dr. Wilfried Bölke, Dr. Klaus Goldmann und Gerhard Pohl-

an. Die Würdigung dieser drei Persönlichkeiten erfolgte im Bericht

von Rainer Hilse (s. in diesem Informationsblatt).

Auf ihrer Reise nach Kiel zum Virchow-Kolloquium (anläss-

lich des 80. Geburtstages unseres Mitgliedes Professor Christian

Andree) besuchten Sybille Galka und Reinhard Witte im Pflege-

heim Neumünster Dr. Klaus Goldmann und konnten ihm dort die

Ehrenurkunde überreichen.

Ehrenmitglieder der Heinrich-Schliemann-Gesellschaft

Übergabe der Ehrenurkunde an Dr. Klaus Goldmann durch Dr. Reinhard Witte

am 30. November 2018 im Pflegeheim Neumünster (zu sehen ist auch Frau

Goldmann)

Übergabe der Ehrenurkunde an Dr. Bölke und Gerhard Pohlan durch Rainer

Hilse am 9. September 2018 in Ankershagen