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Seite 7

Informationsblatt 23 Dezember 2011

Mitgliederversammlung

Nach einer hitzigen Debatte in der Mitgliederversammlung

über die Frage „Darf Dr. Bölke als neues Ehrenmitglied der

Gesellschaft auch weiterhin aktives Vorstandsmitglied sein?“

beauftragte der Vorstand der HSG sein Mitglied Professor

Rühle, Rechtsauskunft darüber einzuholen. Die Antwort des

RA Erhardt Langhof lesen Sie in diesem Schreiben.

Klärung des Sachverhaltes

„Aktives Vorstandsmitglied versus Ehrenmitgliedschaft“