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Seite 15

Informationsblatt 25 Dezember 2013

Mitgliederversammlung

stellungen (HS auf Reisen) und finanzielle Vergütung für Haus-

meister- und Reinigungsarbeiten im Haus Lindenallee 5.

In der Position § 2c – Erbepflege – wurden 745,92

@

für die

durchgeführten Kinderveranstaltungen ausgegeben.

Die Ausgaben für die Mitgliederversammlung bewegten sich im

Limit.

Die Ausgaben im Kommissionsgeschäft wurden mit 644,13

@

überzogen, die aber auch in diesem Jahr durch die Höhe der Ein-

nahmen kompensiert werden konnte.

Die Mittel für die Geschäftsführung und Verwaltung wurden im

Wesentlichen unterschritten.

Die Positionen Reisekosten und Sonstiges wurden geringfügig

überschritten. Hinter der Ausgabenkategorie Sonstiges verber-

gen sich Aufwendungen für die Mitgliederbetreuung.

Der Finanzbericht und das Protokoll der Kassenprüfung sind in

der Heinrich-Schliemann-Gesellschaft einsehbar.

Ich habe im Jahr 2013 die Steuererklärungen der Jahre 2009,

2010 und 2011 erarbeitet und ans Finanzamt weitergeleitet. Im

Ergebnis dessen erteilte uns das Finanzamt den Freistellungsbe-

scheid, allerdings mit der Erweiterung: Förderung der Heimat-

pflege und Heimatkunde und dem Hinweis, dass unsere Satzung

dies nicht vorsieht und demzufolge geändert werden müsse.

Dieser Zusatz würde allerdings auch bedeuten, dass die HSG

keine Spendenbescheinigung für Mitgliedsbeiträge mehr aus-

stellen darf.

Die Mitarbeiterin des Finanzamtes begründet ihre Entscheidung

mit den nun beigelegten Informationsblättern, die dem Thema

Heimatpflege zuzurechnen seien. Ihre Entscheidung beruht auf

einem Urteil des BFH (Bundesfinanzhof) vom 21. 08. 1985.

Meinen Einwand, dass dies nicht zutreffe, weil die Informati-

onsblätter die Aktivitäten der Gesellschaft und des Museums des

vergangenen Jahres widerspiegeln und zur Information der Mit-

glieder dienen, die nicht an der jährlichen Mitgliederversamm-

lung teilnehmen können, ließ sie nicht gelten. Auch der Verweis

auf die seit der Gründung der Gesellschaft im Jahr 1991 aner-

kannte Gemeinnützigkeit auf die zwei Punkte Förderung von

Kultur und Kunst, sowie Wissenschaft und Forschung schmet-

terte sie ab und war sogar der Meinung, dass sie diese ja auch

noch rückwirkend ändern könne.

Da Frau Sonnenberg zu keiner Änderung ihrer Auffassung zu

bewegen war, wandte ich mich an den Leiter des Finanzamtes in

Waren, Herrn Grüttner. Eine Entscheidung steht noch aus. Am

Freitag waren weder Herr Grüttner noch die zuständige Sachbe-

arbeiterin zu erreichen. Das Angebot an Frau Sonnenberg, vor

der Mitgliederversammlung ihre Argumentation zu begründen,

fand keine Resonanz.

1

1 Nachtrag der Schatzmeisterin: Unserem Antrag auf Abänderung des Frei-

stellungsbescheides zur Körperschaft- und Gewerbesteuer wurde statt-

gegeben. Somit sind wir weiterhin berechtigt, auch für Mitgliedsbeiträge

Spendenbescheinigungen auszustellen.

Unberechtigte Abbuchung der Firma

Parwise.de

von unserem

Konto:

Auf dem Kontoauszug vom 07. 03. 2013 erschien eine unklare

Lastschrift in Höhe von 59,90

@

. Nach Rücksprache mit Rai-

ner Hilse und Frau Günther war keine Rechtmäßigkeit dieser

Lastschrift zu erkennen. Ich hatte bereits vorher die sofortige

Rückbuchung des Betrages bei der Sparkasse beantragt. Da-

raufhin nahm ich telefonischen Kontakt zu der Firma auf, teilte

der nicht zuständigen Dame am anderen Ende mit, dass dieser

Betrag zurückgebucht wurde und bat um Rückruf eines kompe-

tenten Mitarbeiters.

Am 11. 03. erfolgte der verlangte Rückruf durch einen Herrn

Paul Wegner von der Firma Parwise. Dieser versprach eine Prü-

fung des Sachverhaltes und einen Rückruf. Dieser erfolgte tat-

sächlich am 12. 03. Er bestätigte eine Mitgliedschaft eines Nut-

zers dieser Einrichtung unter Angabe unserer Kontonummer. Er

erklärte mir, dass das Konto des Nutzers gesperrt werden würde

und eine weitere missbräuchliche Nutzung ausgeschlossen sei.

Unabhängig davon riet er, eine Anzeige bei der Polizei zu er-

statten, weil er mir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine

Auskunft über den Nutzer geben dürfe. Dies tat ich umgehend

(am 18. 03. 13). In der Folgezeit versuchte die Firma erneut zwei

weitere Male, Geld von unserem Konto abzubuchen, was jedoch

sofort zurückgegeben wurde. Auf Anrufe mit Bitte um Rückruf

erfolgte keine Reaktion. Dieser erfolgte dann aber umgehend

nach einem sehr unfreundlichen Kommentar von mir auf Face-

book. Der Herr Wegner entschuldigte sich, dass die Sperre nicht

bis in die Buchhaltung durchgedrungen sei und versprachAbhil-

fe. Danach war auch Ruhe.

Von der Polizei erhielt ich die Information, dass sowohl Name

als auch Adresse des Nutzers nicht ermittelbar seien. Anhand

des gespeicherten Fotos sollte ich den „Täter“ identifizieren. Ich

kannte den Mann nicht. Meine Hoffnung, über die Rückverfol-

gung der IP-Adresse den Täter ermitteln zu können, zerschlug

der Kommissar mit einemArgument. Datenschutz, es sei verbo-

ten. Damit war klar, dass diese kriminelle Handlung ungesühnt

bleiben wird, dank des Datenschutzes. Von der Staatsanwalt-

schaft erhielten wir die Mitteilung, dass das Verfahren einge-

stellt worden ist.

Sepa-Verfahren:

Am 01. 02. 2014 erfolgt die Umstellung auf das Sepa-Verfahren.

Für uns als Gesellschaft bedeutet dies, dass alle Lastschriften

(Beitragseinzug) neu geregelt werden müssen:

• Beantragung einer Gläubiger-ID

• Vergabe von Mandantennummern

• Konvertierung der bisherigen Kontonummern auf die

neuen Sepa-Richtlinien IBAN und BIC

• Abschluss neuer Einzugsermächtigungen

• Umstellung des Girokontos auf ein Online-Konto, da

Lastschriften nur noch online bearbeitet werden kön-

nen.

Mitglieder, die mit der Heinrich-Schliemann-Gesellschaft eine

Einzugsermächtigung abgeschlossen haben, erhalten demnächst

Post von der Schatzmeisterin.